Die logopädische Behandlung wird von einem Arzt (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden usw.) verordnet.
Den ersten Behandlungstermin vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns. Innerhalb von 28 Tagen nach Erstellung einer Verordnung sollte die Therapie beginnen.
Je nach Verordnung erfolgt die Therapie 1-2 mal wöchentlich.
Eine Behandlung dauert 30, 45 oder 60 Minuten.
Sie erhalten feste Behandlungszeiten, eine Wartezeit fällt nicht an.
Behandlungen werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind Sie dazu verpflichtet einen gesetzlichen Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt 10,00 Euro pro Verordnung zuzüglich 10% des Verordnungswertes. Sie haben jedoch unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit eine Befreiung von der Zuzahlung zu beantragen. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Eine Therapie kann einige Wochen bis hin zu mehreren Jahren dauern.
Wenn Sie Privatpatient sind, erfolgt die Behandlung aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Praxis und Ihnen als Patient. Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie einen privaten Vertrag über die logopädische Behandlung mit einer Vereinbarung über die Vergütungshöhe.